Versand und Zahlungsbedingungen
Versandhinweise
Der Versand erfolgt wahlweise mit der österreichsen Post AG.
Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wir verpacken äußerst sorgfältig. Überprüfen Sie bitte jedoch die erhaltenen Sendungen bei Übernahme und halten Sie eventuelle Transportschäden beim Zusteller innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich fest.
Die Rechnung zu Ihrer Bestellung befindet sich im Paket.
Versandkosten ÖSTERREICH (österreichische Post AG ):
Versandkostenpauschale: 3,90 Euro
Liefertermin
Als Liefertermin gilt der vereinbarte Tag der Auslieferung bzw. Bereitstellung der Ware.
Bestellungen im Inland werden in der Regel zwischen 3 und 5 Werktagen versendet. Bestellungen aus dem EU-Ausland benötigen in der Regel zwischen 5 und 8 Werktage bis zum Empfang der Ware. Sendungen in das restliche Ausland werden zwischen 10 und 14 Werktagen zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass dies Erfahrungswerte sind, da wir auf den Zusteller keinen Einfluss haben. Als Werktage verstehen wir Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Beachten Sie bitte auch unterschiedliche Feiertagsregelungen der einzelnen Länder.
Ersatzansprüche des Auftraggebers/Käufers wegen verspäteter Lieferung oder im Falle des Rücktritts sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Versand und Gefahrtragung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an das jeweilige Versandunternehmen, Bote, etc. – bei Annahmeverzug des Auftraggebers/Käufers mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft von C-neo auf den Auftraggeber/Käufer über.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers/Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc. im Eigentum der Firma C-neo
Der Auftraggeber/Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen und diese auch zu verkaufen. Außergewöhnliche Verfügungen wie zB. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.